1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Riedl-Feinmechanik erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote der Firma Riedl-Feinmechanik sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst als rechtsverbindlich erteilt, wenn er von der Firma Riedl-Feinmechanik schriftlich bestätigt wird.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma Riedl-Feinmechanik an die in ihren Angeboten genannten Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Frachtkosten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Zahlungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die Firma Riedl-Feinmechanik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.

4. Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform.
  2. Wird die Leistung der Firma Riedl-Feinmechanik durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik oder unverschuldetes Unvermögen verzögert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 6 Wochen, soweit dem Besteller kein überwiegendes Interesse entgegensteht.
  3. Dauert die Behinderung länger als 6 Wochen, ist der Besteller nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

5. Gewährleistung

  1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen.
  2. Abweichungen in Abmessung oder Ausführung sind vor Weiterverarbeitung zu prüfen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Bei berechtigten Mängelrügen steht der Firma Riedl-Feinmechanik das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung zu. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie verweigert, kann der Besteller Minderung oder Rücktritt verlangen.

6. Pauschalierter Schadensersatz

Kündigt der Besteller den Werkvertrag vor Ausführung, ist die Firma Riedl-Feinmechanik berechtigt, 5 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Haftung und Verjährung

Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, verjähren in 12 Monaten. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

8. Aufrechnung

Eine Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt und Schutzrechte

  1. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Firma Riedl-Feinmechanik.
  2. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller seine Forderung gegenüber dem Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes im Voraus an die Firma Riedl-Feinmechanik ab.
  3. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Gegenständen erwirbt die Firma Riedl-Feinmechanik Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes.
  4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich die Firma Riedl-Feinmechanik Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Zustimmung weder genutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Im Falle der Nichterteilung des Auftrags sind sie unverzüglich zurückzugeben.

10. Geheimhaltung

Informationen, die der Firma Riedl-Feinmechanik im Rahmen einer Bestellung überlassen werden, gelten als nicht vertraulich, sofern keine ausdrückliche schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung besteht. Bestehen separate Geheimhaltungsvereinbarungen, gelten deren Bestimmungen vorrangig.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – sofern der Besteller Kaufmann ist – der Geschäftssitz der Firma Riedl-Feinmechanik.